Landnutzungsmöglichkeiten
Möglichkeit für Kleingewerbe
Die Wohn- und Freizeitsiedlung ist im Generalbebauungsplan ausgewiesen als ein Gebiet, in dem ein kleines landwirtschaftliches Gewerbe betrieben werden darf, das dem generellen Nutzungsziel der Anlage angepasst ist. Sie können z.B. eine Reitschule führen, Bauernhofunterkunft anbieten oder Gartenbau betreiben.

Mannigfache Reitwege und gutes Weideland.
Die Wohn- und Freizeitanlage mit ihren vielseitigen Reitwegen und fruchtbaren Weiden ist besonders attraktiv für Liebhaber des Pferdesportes.

